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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10   

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https://dejure.org/2011,22094
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10 (https://dejure.org/2011,22094)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10 (https://dejure.org/2011,22094)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 3 TaBV 46/10 (https://dejure.org/2011,22094)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10
    Der Beteiligte zu 1 übersieht, dass der Betriebsrat nicht jede Auskunft verlangen kann, nur weil ihn die dadurch vermittelten Kenntnisse insgesamt sachkundiger machen (vgl. BAG 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 - ).

    Auch mit dem Hinweis auf die (eben bereits zitierte) BAG-Entscheidung vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 - lässt sich das Antragsbegehren nicht rechtfertigen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 7 TaBV 42/10

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10
    In einem weiteren Beschlussverfahren (- 2 BV 38/09 - ArbG Koblenz = - 7 TaBV 42/10 - LAG Rheinland-Pfalz) begehrt der Beteiligte zu 1 nach näherer Maßgabe seines dortigen Antragsbegehrens die Feststellungen,.

    c) Dahingestellt bleiben kann, ob das Begehren auf Einsichtnahme in den Mietvertrag unabhängig von den vorstehend dargelegten Gründen auch deswegen unbegründet ist, weil die Beteiligte zu 2 und die A.-XL-GmbH eben keinen gemeinsamen Betrieb im Sinne von § 1 BetrVG in der Region "D-Stadt" bilden und sich das Mandat des Beteiligten zu 1 nicht auf die "A. XL-Verkaufsstelle" in M. bezieht (vgl. dazu ArbG Koblenz vom 16.07.2010 - 2 BV 38/09 - bestätigt durch LAG Rheinland-Pfalz vom 08.12.2010 - 7 TaBV 42/10 -).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10
    Mit dem vom BAG 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 - entschiedenen Fall ist der verfahrensgegenständliche Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • ArbG Marburg, 23.04.2010 - 2 Ga 1/10

    Frage des Betriebsüberganges im Zusammenhang mit der Schließung und Neueröffnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10
    Bei der Schließung einer Einzelhandelsverkaufsstelle, wie sie die Beteiligte zu 2 bis Juli 2009 in M. betrieben hat, und der anschließenden "Neueröffnung" einer solchen ist ein Betriebsteilübergang anzunehmen, wenn die Betriebsform und die Geschäftslage beibehalten und damit der Kundenkreis gehalten wird, das gleichartige Warensortiment vergrößert wird, die Preisgestaltung identisch bleibt und damit die Beziehung zur Kundschaft sogar verstärkt wird (vgl. ArbG Marburg 23.04.2010 - 2 Ga 1/10 -).
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